Die Kosten für die Versorgung und Betreuung des Haustieres - einschließlich der Anfahrtskosten - sollen allerdings nur dann abziehbar sein, wenn die Betreuung im Haushalt bzw. auf dem Grundstück erfolgt. Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen, die noch während der Vermietungszeit an einem anschließfinish selbst genutzten Gebäude durchgeführt werden, sind nicht als https://juliusziptx.blogdal.com/25295664/zu-unserer-treppenreinigung-gehört-z-b